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FROST- und KORROSIONSSCHUTZMITTEL für HEIZUNGS- und KÜHLANLAGEN gem. Ö-NORM H5195-2

FROST- und KORROSIONSSCHUTZMITTEL für HEIZUNGS- und KÜHLANLAGEN gem. Ö-NORM H5195-2

Die ÖNORM H5195-2 befasst sich mit Frostschutzmitteln, die in Heizungsanlagen und Anlagen mit Wärmeträgern (speziell auch Kälteanlagen) eingesetzt werden. Bei Befüllung derartiger Anlagen ist das Frostschutzmittel mit Wasser zu vermischen und erst dann in die Anlage einzufüllen. Das Füllwasser bzw. die Befüllung der jeweiligen Anlage muss folgenden Anforderungen entsprechen: Das Füllwassers mit einem Filter mit einer Feinheit von 25 µm zu filtrieren (im Trinkwasserbereich wird üblicherweise nur auf 100 µm filtriert). Systeme, die bereits mit einem Frostschutzmittel befüllt waren, sind vor der Wiederbefüllung chemisch zu reinigen bzw. gründlich zu spülen. Vor der Neubefüllung der Anlage ist jedenfalls eine Spülung der Anlage erforderlich. Über die Spülung der Anlage ist ein Spülprotokoll anzufertigen. Ein Anlagenprotokoll für die Befüllung ist zu erstellen. Die Anlage ist mit dem Hinweis auf den frostgeschützten Wärmeträger deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Für die Wasserbeschaffenheit des Füllwassers sind die Anforderungen der ÖNORM H5195-2 einzuhalten. Das Füllwasser darf einen maximalen Chloridgehalt von 30 mg/l aufweisen. Zur Einstellung der Gesamthärte empfehlen wir die Verwendung unserer mobilen Enthärtungs- bzw. Entsalzungsanlagen.